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Webseitenbesitzer aufgepasst: Die EU-Gesetzesänderung 2025 und Ihre Online-Präsenz!

Erfüllt Ihre Webseite die neuen EU-Richtlinien (European Accessibility Act)?


In der heutigen digitalen Welt sind Webseiten und Apps ein fester Bestandteil unseres Alltags. Wir nutzen sie, um Informationen zu finden, Produkte zu kaufen, mit Freunden und Familie in Kontakt zu bleiben und vieles mehr. Doch was passiert, wenn jemand aufgrund einer Behinderung Schwierigkeiten hat, diese digitalen Dienste zu nutzen? Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, auch bekannt als der European Accessibility Act, wurde entwickelt, um dieses Problem anzugehen und sicherzustellen, dass Webseiten und Apps für alle zugänglich sind.


Die EU-Gesetzesänderung 2025 und Ihre Online-Präsenz!
Die EU-Gesetzesänderung 2025 und Ihre Online-Präsenz!

Was ist der European Accessibility Act bzw. wie wirkt sich die EU-Gesetzesänderung aus?


Der European Accessibility Act (EAA) ist ein Gesetz der Europäischen Union, das sicherstellen soll, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU für alle Menschen leicht zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Bedürfnissen. Dieses Gesetz gilt für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter auch Webseiten und Apps.


Warum ist Barrierefreiheit wichtig?


Barrierefreiheit ist wichtig, weil sie sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten haben. Dies betrifft Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen, darunter:


  • Sehbehinderungen: Menschen, die nicht gut sehen können, benötigen spezielle Technologien wie Bildschirmleseprogramme, die den Text auf Webseiten vorlesen. Barrierefreie Webseiten müssen so gestaltet sein, dass diese Programme den Text problemlos erkennen können.

  • Hörbehinderungen: Menschen mit Hörproblemen sind auf Untertitel und Transkripte angewiesen, um Audioinhalte auf Webseiten zu verstehen.

  • Motorische Behinderungen: Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder motorischen Schwierigkeiten benötigen leicht zugängliche Schaltflächen und Steuerelemente, um Webseiten und Apps effektiv zu nutzen.

  • Kognitive Beeinträchtigungen: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, wie Lernschwierigkeiten, können von einfachen und klaren Inhalten profitieren.

Was bedeutet das für Webseiten und Apps?


Für Webseiten und Apps bedeutet der European Accessibility Act, dass sie so gestaltet werden müssen, dass sie für alle zugänglich sind. Hier sind einige Beispiele, wie dies umgesetzt werden kann:


  • Alternative Texte: Bilder auf Webseiten sollten mit alternativen Texten versehen werden, um Menschen mit Sehbehinderungen zu beschreiben, was auf den Bildern zu sehen ist.

  • Untertitel: Videos sollten Untertitel haben, damit Menschen mit Hörbehinderungen den gesprochenen Inhalt verstehen können.

  • Tastaturbedienung: Webseiten und Apps sollten mit der Tastatur navigierbar sein, um Menschen mit motorischen Behinderungen die Nutzung zu erleichtern.

  • Einfache Sprache: Texte sollten in einfacher und klarer Sprache verfasst sein, um Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu helfen.

Kurz gesagt: eine Webseite ist „Barrierefrei“, wenn sie den Web Content Accessibility Guidelines bzw. den WCAG-Richtlinien entspricht. https://www.w3.org/WAI/WCAG21/quickref/


Wer (bzw. welcher Webseitenbetreiber) ist betroffen?


Der European Accessibility Act betrifft Organisationen und Unternehmen, die Webseiten und Apps in der EU anbieten. Das bedeutet, dass Regierungsbehörden, Online-Shops, soziale Netzwerke, Nachrichtenseiten und viele andere Dienstleistungsanbieter sicherstellen müssen, dass ihre digitalen Inhalte barrierefrei sind.


WICHTIG!

Kleine Unternehmen sind bis auf weiteres nicht dazu verpflichtet, die LGR-Anforderungen zu erfüllen, aber diese sollten dennoch für die Zukunft vorausplanen.


Es kann eine beträchtliche Herausforderung sein, eine bestehende Webseite barrierefrei zu gestalten, und das kann für kleine Unternehmen mit begrenzten Ressourcen eine finanzielle Belastung darstellen. Aus diesem Grund wurden Kleinstunternehmen von der Frist dem European Accessibility Act bis 2025 gerecht zu werden, ausgenommen.


Wie definiert sich ein Kleinstunternehmen in Bezug auf den European Accessibility Act:

  • Das Unternehmen hat weniger als 10 Beschäftigte.

  • Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz betragen nicht mehr als 2 Millionen Euro.

Denken Sie jedoch an die Zukunft. In einigen Jahren werden Sie möglicherweise nicht mehr als Kleinstunternehmen gelten – auch eine Änderung oder Überarbeitung des European Accessibility Act Gesetzes ist möglich, was bedeuten könnte, dass Sie und Ihr Unternehmen künftig doch betroffen sind. Unabhängig davon ist es ratsam zu berücksichtigen, dass die Schaffung einer barrierefreien Webseite den Umsatz steigern kann, da sie einer breiteren Nutzergruppe offensteht. Barrierefreiheit ist daher stets eine kluge Investition in die Zukunft.


Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung, wenn Sie Ihre Webseite barrierefrei gestalten wollen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Email.

Weitere aktuelle Informationen zu dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (European Accessibility Act) erhalten Sie hier:


  • Die offizielle Webseite der Europäischen Union https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1202 bietet umfassende Informationen zum European Accessibility Act. Sie können die relevanten Gesetzestexte, Richtlinien und Leitlinien auf der offiziellen EU-Webseite finden.

  • Barrierefreiheitsorganisationen: Organisationen, die sich auf Barrierefreiheit spezialisiert haben, können ebenfalls wertvolle Ressourcen und Schulungen bieten. Einige bekannte Organisationen in diesem Bereich sind zum Beispiel die "Aktion Mensch" oder der "Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte".

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