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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen



Ab 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt weitreichende Änderungen mit sich – sind Sie vorbereitet?


Schnell-Check: Sind Sie betroffen?


Ihr Unternehmen ist vom BFSG betroffen, wenn Sie:

  • Einen Online-Shop oder E-Commerce betreiben

  • Elektronische Dienstleistungen anbieten (Online-Terminbuchung, Kontaktformulare)

  • Banking oder Finanzdienstleistungen online anbieten

  • Websites für Personenbeförderung oder Telekommunikation betreiben

  • Mehr als 10 Mitarbeiter haben ODER über 2 Millionen Euro Jahresumsatz


Sie sind ausgenommen, wenn Sie:

  • Ein Kleinstunternehmen sind (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Umsatz)

  • Nur reine Informationswebsites ohne Dienstleistungen betreiben

  • Ausschließlich B2B-Geschäfte ohne Verbraucherkontak machen


Die wichtigsten Fakten auf einen Blick


Stichtag: 28. Juni 2025

  • Neue Websites/Dienstleistungen: Müssen sofort barrierefrei sein

  • Bestehende Websites: Übergangsfrist nur in Ausnahmefällen bis 2030

  • Achtung: Online-Shops fallen meist NICHT unter Übergangsregelungen!


Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro

  • Abmahnungen durch Konkurrenten

  • Im Extremfall: Abschaltung der Website


Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?


Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es erweitert erstmals die Barrierefreiheitspflicht von öffentlichen Stellen auf private Unternehmen.


Das Ziel

Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar" sein.


Der Standard: WCAG 2.1 Level AA

Das BFSG orientiert sich an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA basiert.


Die vier Säulen der Barrierefreiheit


1. Wahrnehmbarkeit

  • Farbkontraste: Mindestens 4,5:1 für normalen Text

  • Alternativtexte: Für alle inhaltstragende Bilder

  • Untertitel: Für Videos mit Sprache

  • Skalierbarkeit: Text bis 200% vergrößerbar


2. Bedienbarkeit

  • Tastaturnavigation: Alle Funktionen per Tastatur erreichbar

  • Fokus-Indikatoren: Sichtbare Markierung des aktuellen Elements

  • Zeitlimits: Verlängerungsoptionen oder Deaktivierung

  • Klickflächen: Mindestens 44×44 Pixel groß


3. Verständlichkeit

  • Einfache Sprache: Klare, verständliche Formulierungen

  • Konsistente Navigation: Einheitliche Bedienung

  • Fehlermeldungen: Konkrete Hilfestellungen bei Problemen

  • Eindeutige Anweisungen: Schritt-für-Schritt-Anleitungen


4. Robustheit

  • Assistive Technologien: Kompatibilität mit Screenreadern

  • Semantischer Code: Korrekter HTML-Aufbau

  • Browser-Kompatibilität: Funktioniert in allen gängigen Browsern


Übergangsfristen: Wer hat wie lange Zeit?


⚠️ Wichtige Unterscheidung

Neue Websites und Dienstleistungen (ab 28. Juni 2025)

  • Müssen sofort barrierefrei sein

  • Keine Übergangsfristen

  • Vollständige WCAG 2.1 Level AA Konformität erforderlich


Bestehende Websites (vor 28. Juni 2025 online)

  • Übergangsfrist bis 28. Juni 2030 nur bei Dauerschuldverhältnissen

  • Online-Shops schließen täglich neue Verträge → meist keine Übergangsfrist!

  • Ausnahme: Archivierte Inhalte ohne Updates


Realität für die meisten Unternehmen

Da Online-Shops und die meisten Dienstleister täglich neue Kundenverträge abschließen, können sie sich nicht auf Übergangsfristen berufen. Das bedeutet: Ab 28. Juni 2025 muss Ihre Website barrierefrei sein!


So setzen Sie das BFSG um: Unser Vorgehen


Phase 1: Analyse & Bewertung

Professionelle Website-Prüfung durch unsere Experten:

  • WCAG 2.1 Level AA Compliance-Check

  • Identifikation kritischer Barrieren

  • Rechtliche Risikobeurteilung

  • Aufwandsschätzung für Anpassungen


Phase 2: Strategische Planung

Maßgeschneiderter Umsetzungsplan:

  • Priorisierung nach Kritikalität und Aufwand

  • Realistische Zeitplanung bis zur Deadline

  • Budgetplanung und Kostentransparenz

  • Compliance-Roadmap für nachhaltigen Erfolg


Phase 3: Technische Umsetzung

Professionelle Implementierung aller Maßnahmen:

  • Responsive, barrierefreies Webdesign

  • Semantische HTML-Struktur

  • Optimierte Formulare und Navigation

  • Integration von Hilfstechnologien


Phase 4: Testing & Dokumentation

Qualitätssicherung und Compliance:

  • Tests mit echten Hilfstechnologien

  • Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

  • Einrichtung des Feedback-Mechanismus

  • Abschließende Konformitätsprüfung


Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen


Überwachung

  • Marktüberwachung durch Landesbehörden

  • Stichprobenkontrollen und Beschwerdeprüfung

  • Verbraucherrechte: Antrag auf Maßnahmen bei Verstößen


Sanktionen

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro

  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten

  • Abschaltung der Website als letztes Mittel

  • Reputationsschäden und Kundenvertrauen


Die Chancen der Barrierefreiheit


Erweiterte Zielgruppe

  • 15% der EU-Bevölkerung haben eine Form der Behinderung

  • Globale Kaufkraft von über 13 Billionen Euro jährlich

  • Ältere Nutzer profitieren ebenfalls von barrierefreiem Design


Business-Vorteile

  • Bessere SEO-Rankings durch semantischen Code

  • Höhere Conversion-Rates durch verbesserte Usability

  • Modernere Technik und zukunftssichere Entwicklung

  • Professioneller Markenauftritt und CSR-Image


Technische Verbesserungen

  • Schnellere Ladezeiten durch optimierten Code

  • Mobile Optimierung automatisch verbessert

  • Bessere Wartbarkeit des Website-Codes

  • Höhere Qualitätsstandards in der Entwicklung


Detaillierte Umsetzungshilfe auf Anfrage


Die komplette technische Umsetzungs-Checkliste mit allen WCAG 2.1 Level AA Anforderungen stellen wir Ihnen gerne kostenlos per E-Mail zur Verfügung.

Warum per E-Mail? Jede Website ist einzigartig. Je nach Branche, Zielgruppe und bestehender Technik variieren die Anforderungen stark. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie viel gezielter beraten und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter und erstellen eine individuelle Roadmap für Ihr Unternehmen!


Wie wir Ihnen helfen können


Unsere BFSG-Services

Compliance-Audit Ihrer bestehenden Website

WCAG 2.1 Level AA konforme Neu- und Umgestaltung

Barrierefreiheitserklärung und Feedback-System

Laufende Betreuung und Updates

Schulungen für Ihr Team

Rechtssichere Dokumentation aller Maßnahmen


Unser Versprechen

  • Termingerechte Umsetzung bis zur BFSG-Deadline

  • Transparente Kostenplanung ohne versteckte Aufschläge

  • Nachhaltige Lösungen für langfristige Compliance

  • Persönliche Betreuung durch erfahrene Experten


Fazit: Handeln Sie jetzt!


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist mehr als nur eine neue Pflicht – es ist eine Chance für zukunftssichere, professionelle Webpräsenz. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, sichern sich rechtlich ab und erschließen neue Zielgruppen.


Die Deadline rückt näher. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website rechtzeitig BFSG-konform gestalten.


Nächste Schritte

  1. Schreiben Sie uns eine E-Mail für Ihre kostenlose Erstberatung

  2. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch

  3. Erhalten Sie Ihre individuelle Roadmap zur BFSG-Compliance


Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für spezifische rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.


Quellen:

  • Bundesfachstelle Barrierefreiheit

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1

  • European Accessibility Act (EAA)

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