Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
- Isabel Lindberg
- 4. Juni
- 4 Min. Lesezeit

Ab 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt weitreichende Änderungen mit sich – sind Sie vorbereitet?
Schnell-Check: Sind Sie betroffen?
✅ Ihr Unternehmen ist vom BFSG betroffen, wenn Sie:
Einen Online-Shop oder E-Commerce betreiben
Elektronische Dienstleistungen anbieten (Online-Terminbuchung, Kontaktformulare)
Banking oder Finanzdienstleistungen online anbieten
Websites für Personenbeförderung oder Telekommunikation betreiben
Mehr als 10 Mitarbeiter haben ODER über 2 Millionen Euro Jahresumsatz
❌ Sie sind ausgenommen, wenn Sie:
Ein Kleinstunternehmen sind (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Umsatz)
Nur reine Informationswebsites ohne Dienstleistungen betreiben
Ausschließlich B2B-Geschäfte ohne Verbraucherkontak machen
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Stichtag: 28. Juni 2025
Neue Websites/Dienstleistungen: Müssen sofort barrierefrei sein
Bestehende Websites: Übergangsfrist nur in Ausnahmefällen bis 2030
Achtung: Online-Shops fallen meist NICHT unter Übergangsregelungen!
Bei Verstößen drohen:
Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Abmahnungen durch Konkurrenten
Im Extremfall: Abschaltung der Website
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es erweitert erstmals die Barrierefreiheitspflicht von öffentlichen Stellen auf private Unternehmen.
Das Ziel
Produkte und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar" sein.
Der Standard: WCAG 2.1 Level AA
Das BFSG orientiert sich an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA basiert.
Die vier Säulen der Barrierefreiheit
1. Wahrnehmbarkeit
Farbkontraste: Mindestens 4,5:1 für normalen Text
Alternativtexte: Für alle inhaltstragende Bilder
Untertitel: Für Videos mit Sprache
Skalierbarkeit: Text bis 200% vergrößerbar
2. Bedienbarkeit
Tastaturnavigation: Alle Funktionen per Tastatur erreichbar
Fokus-Indikatoren: Sichtbare Markierung des aktuellen Elements
Zeitlimits: Verlängerungsoptionen oder Deaktivierung
Klickflächen: Mindestens 44×44 Pixel groß
3. Verständlichkeit
Einfache Sprache: Klare, verständliche Formulierungen
Konsistente Navigation: Einheitliche Bedienung
Fehlermeldungen: Konkrete Hilfestellungen bei Problemen
Eindeutige Anweisungen: Schritt-für-Schritt-Anleitungen
4. Robustheit
Assistive Technologien: Kompatibilität mit Screenreadern
Semantischer Code: Korrekter HTML-Aufbau
Browser-Kompatibilität: Funktioniert in allen gängigen Browsern
Übergangsfristen: Wer hat wie lange Zeit?
⚠️ Wichtige Unterscheidung
Neue Websites und Dienstleistungen (ab 28. Juni 2025)
Müssen sofort barrierefrei sein
Keine Übergangsfristen
Vollständige WCAG 2.1 Level AA Konformität erforderlich
Bestehende Websites (vor 28. Juni 2025 online)
Übergangsfrist bis 28. Juni 2030 nur bei Dauerschuldverhältnissen
Online-Shops schließen täglich neue Verträge → meist keine Übergangsfrist!
Ausnahme: Archivierte Inhalte ohne Updates
Realität für die meisten Unternehmen
Da Online-Shops und die meisten Dienstleister täglich neue Kundenverträge abschließen, können sie sich nicht auf Übergangsfristen berufen. Das bedeutet: Ab 28. Juni 2025 muss Ihre Website barrierefrei sein!
So setzen Sie das BFSG um: Unser Vorgehen
Phase 1: Analyse & Bewertung
Professionelle Website-Prüfung durch unsere Experten:
WCAG 2.1 Level AA Compliance-Check
Identifikation kritischer Barrieren
Rechtliche Risikobeurteilung
Aufwandsschätzung für Anpassungen
Phase 2: Strategische Planung
Maßgeschneiderter Umsetzungsplan:
Priorisierung nach Kritikalität und Aufwand
Realistische Zeitplanung bis zur Deadline
Budgetplanung und Kostentransparenz
Compliance-Roadmap für nachhaltigen Erfolg
Phase 3: Technische Umsetzung
Professionelle Implementierung aller Maßnahmen:
Responsive, barrierefreies Webdesign
Semantische HTML-Struktur
Optimierte Formulare und Navigation
Integration von Hilfstechnologien
Phase 4: Testing & Dokumentation
Qualitätssicherung und Compliance:
Tests mit echten Hilfstechnologien
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Einrichtung des Feedback-Mechanismus
Abschließende Konformitätsprüfung
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Überwachung
Marktüberwachung durch Landesbehörden
Stichprobenkontrollen und Beschwerdeprüfung
Verbraucherrechte: Antrag auf Maßnahmen bei Verstößen
Sanktionen
Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten
Abschaltung der Website als letztes Mittel
Reputationsschäden und Kundenvertrauen
Die Chancen der Barrierefreiheit
Erweiterte Zielgruppe
15% der EU-Bevölkerung haben eine Form der Behinderung
Globale Kaufkraft von über 13 Billionen Euro jährlich
Ältere Nutzer profitieren ebenfalls von barrierefreiem Design
Business-Vorteile
Bessere SEO-Rankings durch semantischen Code
Höhere Conversion-Rates durch verbesserte Usability
Modernere Technik und zukunftssichere Entwicklung
Professioneller Markenauftritt und CSR-Image
Technische Verbesserungen
Schnellere Ladezeiten durch optimierten Code
Mobile Optimierung automatisch verbessert
Bessere Wartbarkeit des Website-Codes
Höhere Qualitätsstandards in der Entwicklung
Detaillierte Umsetzungshilfe auf Anfrage
Die komplette technische Umsetzungs-Checkliste mit allen WCAG 2.1 Level AA Anforderungen stellen wir Ihnen gerne kostenlos per E-Mail zur Verfügung.
Warum per E-Mail? Jede Website ist einzigartig. Je nach Branche, Zielgruppe und bestehender Technik variieren die Anforderungen stark. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie viel gezielter beraten und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.
Schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter und erstellen eine individuelle Roadmap für Ihr Unternehmen!
Wie wir Ihnen helfen können
Unsere BFSG-Services
✅ Compliance-Audit Ihrer bestehenden Website
✅ WCAG 2.1 Level AA konforme Neu- und Umgestaltung
✅ Barrierefreiheitserklärung und Feedback-System
✅ Laufende Betreuung und Updates
✅ Schulungen für Ihr Team
✅ Rechtssichere Dokumentation aller Maßnahmen
Unser Versprechen
Termingerechte Umsetzung bis zur BFSG-Deadline
Transparente Kostenplanung ohne versteckte Aufschläge
Nachhaltige Lösungen für langfristige Compliance
Persönliche Betreuung durch erfahrene Experten
Fazit: Handeln Sie jetzt!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist mehr als nur eine neue Pflicht – es ist eine Chance für zukunftssichere, professionelle Webpräsenz. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, sichern sich rechtlich ab und erschließen neue Zielgruppen.
Die Deadline rückt näher. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website rechtzeitig BFSG-konform gestalten.
Nächste Schritte
Schreiben Sie uns eine E-Mail für Ihre kostenlose Erstberatung
Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch
Erhalten Sie Ihre individuelle Roadmap zur BFSG-Compliance
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für spezifische rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Quellen:
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
European Accessibility Act (EAA)